Schulpflicht

Die Stichtagsregelung aus dem Schuljahr 2007/2008 wurde am 30.03.2011 mit Wirkung zum 01.08.2011 geändert (§ 35 Abs. 1, Schulgesetz NRW). Der Stichtag, zu dem ein Kind schulpflichtig ist, wird nunmehr nicht, wie ursprünglich geplant, schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.

Es bleibt weiterhin beim 30. September als Stichtag für den Beginn der Schulpflicht eines Kindes. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die am 30.September des Jahres 6 Jahre alt sind, eingeschult werden.

Den Eltern bleibt es weiterhin unbenommen, für ein nach dem Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist.

Sportliche Johannesschule

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Auch in diesem Schuljahr zeigten sich die Johannesschülerinnen und -schüler wieder von ihrer sportlichen Seite – 197 Kinder schafften im vergangenen Jahr das Deutsche Sportabzeichen, davon 37 in Bronze, 115 in Silber und 45 in Gold. 

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Karneval an der Johannesschule

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Am Karnevalsfreitag wurde an der Johannesschule wieder föhlich, bunt und ausgelassen Karneval gefeiert. Auch der Karnevalsprinz aus Altenberge, Prinz Andre I, war ...

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Johannesblitz Ausgabe 5

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Der neue Johannesblitz ist da! In der 5. Ausgabe unerer Schülerzeitung gibt es Interviews mit Frau Köster und Herrn Schulze Relau, ...

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Schulneubau

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