

Organisatorischer Rahmen für Vertretungssituationen
Vertretungsunterricht wird immer dann erteilt, wenn Lehrkräfte wegen Krankheit,
Sonderurlaub (z.B. bei einem Sterbefall der nächsten Angehörigen) oder aus
dienstlichen Gründen ausfallen.
Für den Vertretungsunterricht gilt u.a. folgendes:
Kurzerkrankungen
(ca. 1 bis 2 Wochen) werden vorwiegend durch Vertretung auf der Stufe geregelt.
In
dem Fall werden die betroffenen Kinder von den Lehrerinnen/Lehrern der Stufe im
Rahmen des inhaltlichen Vertretungskonzeptes betreut. Dabei ist nach situativen
Erfordernissen zu handeln. Es muss entschieden werden, ob die Klasse aufzuteilen
oder mit wechselnden Standort in gegebenenfalls offenen Unterrichtsformen
unterrichtet wird.
Voraussichtlich längere Erkrankung
(ab ca. 1 – 2 Wochen)
Steht weiterhin keine Vertretungslehrerin auf Schulamtsebene zur Verfügung, wird
eine interne pädagogisch sinnvolle und vertretbare Lösung geschaffen. Folgende
Lösungsmöglichkeiten werden geprüft:
> die Kürzung / Streichung von
Förderstunden
> die Kürzung der Stundentafel (nur in absoluten Notfällen!)
> die ad hoc-Vertretung
> das Arbeitszeitkonto / Mehrarbeit
Oberste Priorität hat eine pädagogisch
vertretbare Vertretungsregelung d.h.:
-
Der stufenbezogene Lernzuwachs sollte so weit wie möglich sichergestellt
sein, insbesondere in Deutsch und Mathematik einschließlich der Durchführung von
Klassenarbeiten
-
Der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in der Vertretungsregelung
sollte in der Quantität bezogen auf das Alter unserer Kinder stimmig sein.
-
In diesem Tenor stehen für eine mögliche Mehrarbeit in der Regel eine
sehr begrenzte Zahl gegebenenfalls nicht vertrauter Lehrkräfte zur Verfügung,
darüber hinaus die in der Klasse unterrichtenden Lehrer.
Für die Gewährleistung der Rahmenbedingungen
(Koordination, Information, internes Vertretungskonzept) ist die benannte
Vertretungskraft verantwortlich. Diese muss gegebenenfalls weitere Aufgaben
einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers übernehmen, d. h. Sprechtage,
Elternabende etc.
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