Vertretungsunterricht

 

 

 

 

 

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Organisatorischer Rahmen für Vertretungssituationen

Vertretungsunterricht wird immer dann erteilt, wenn Lehrkräfte wegen Krankheit, Sonderurlaub (z.B. bei einem Sterbefall der nächsten Angehörigen) oder aus dienstlichen Gründen ausfallen.

Für den Vertretungsunterricht gilt u.a. folgendes:

Kurzerkrankungen (ca. 1 bis 2 Wochen) werden vorwiegend durch Vertretung auf der Stufe geregelt.

In dem Fall werden die betroffenen Kinder von den Lehrerinnen/Lehrern der Stufe im Rahmen des inhaltlichen Vertretungskonzeptes betreut. Dabei ist nach situativen Erfordernissen zu handeln. Es muss entschieden werden, ob die Klasse aufzuteilen oder mit wechselnden Standort in gegebenenfalls offenen Unterrichtsformen unterrichtet wird.

Voraussichtlich längere Erkrankung (ab ca. 1 – 2 Wochen)
Steht weiterhin keine Vertretungslehrerin auf Schulamtsebene zur Verfügung, wird eine interne pädagogisch sinnvolle und vertretbare Lösung geschaffen. Folgende Lösungsmöglichkeiten werden geprüft:

     >  die Kürzung / Streichung von Förderstunden
>  die Kürzung der Stundentafel (nur in absoluten Notfällen!)
die ad hoc-Vertretung 
das Arbeitszeitkonto / Mehrarbeit

Oberste Priorität hat eine pädagogisch vertretbare Vertretungsregelung d.h.:

-         Der stufenbezogene Lernzuwachs sollte so weit wie möglich sichergestellt sein, insbesondere in Deutsch und Mathematik einschließlich der Durchführung von Klassenarbeiten

-         Der Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in der Vertretungsregelung sollte in der Quantität bezogen auf das Alter unserer Kinder stimmig sein.

-         In diesem Tenor stehen für eine mögliche Mehrarbeit in der Regel eine sehr begrenzte Zahl gegebenenfalls nicht vertrauter Lehrkräfte zur Verfügung, darüber hinaus die in der Klasse unterrichtenden Lehrer.

Für die Gewährleistung der Rahmenbedingungen (Koordination, Information, internes Vertretungskonzept) ist die benannte Vertretungskraft verantwortlich. Diese muss gegebenenfalls weitere Aufgaben einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers übernehmen, d. h. Sprechtage, Elternabende etc.

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